§ 1
Allgemeines – Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge, Vereinbarungen
und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung
als anerkannt.
- Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche
Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine
gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder
juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen
in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als
auch Unternehmer.
- Ausdrücklich widersprechen wir Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen
abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen; selbst bei Kenntnisnahme
dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,
ihrer Geltung wird ausdrücklich durch uns schriftlich zugestimmt.
§ 2
Vertragsschluß
- Unsere Angebote sind freibleibend entsprechend unserer Verfügbarkeit.
- Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware
erwerben zu wollen.
Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb
von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich
oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
- Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der
Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch
keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit
der Annahmeerklärung verbunden werden.
- Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die
Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines
kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert, die Gegenleistung wird, soweit bereits geleistet, unverzüglich zurückerstattet.
- Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext
von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per e-mail
zugesandt.
§ 3
Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise gelten ab Verkaufsstelle ohne Verpackung und Transport in Euro zuzüglich
Umsatzsteuer. Bei Neuerscheinen des Kataloges / der Preisliste verlieren die alten Preise
ihre Gültigkeit. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich
der Versand- und Verpackungskosten.
- Ausländische Zahlungsmittel werden, soweit nicht die Rechnung in dieser Währung
ausgestellt ist, nach dem bei der Deutschen Bundesbank am Tage der Rechnungsstellung
notierten amtlichen Briefkurs der jeweiligen Währung in Euro umgerechnet.
- Bei persönlichem Aussuchen der Pflanzen in unserem Betrieb haben Listenpreise
keine Gültigkeit.
- Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung von Fernkommunikationsmitteln keine
zusätzlichen Kosten.
- Zahlungsmodalitäten
a. Barzahlung
Bei Einkauf und Abholung der Pflanzen in der Baumschule bzw. bei LKW-Anlieferung
zuvor bestellter Pflanzen an den Kunden ist der Kaufpreis bei Übergabe sofort in
bar zur Zahlung fällig. Es besteht auch die Möglichkeit, mit EC-Karte in der
Baumschule zu zahlen.
b. Lieferung gegen Rechnung (nur für Lieferungen innerhalb Deutschlands)
Lieferung gegen Rechnung ist nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung möglich.
In diesem Falle ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skontoabzug
zur Zahlung fällig, danach kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat
währende des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz
zu verzinsen.
Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über
dem
Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen
höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
c. Vorauszahlung mit 3 % Skonto
Wird vor Auslieferung der bestellten Ware binnen 10 Tagen nach Auftragsbestätigung
der Rechnungsbetrag unter Angabe der Kundennummer überwiesen, wird das Recht zum Abzug
von 3 % Skonto auf den Rechnungsbetrag eingeräumt. Danach erfolgt die Auslieferung
mit Erteilung des Rechnungsbeleges.
Diese Zahlungsmöglichkeit gilt auch für den Versendungsverkauf.
d. Zahlung per Nachnahme (nur für Lieferung innerhalb Deutschlands)
Beim Versendungsverkauf wird der Kaufpreis fällig bei Auslieferung durch den Auslieferungsdienst zuzüglich Nachnahmegebühr
(zusätzlich zu den regulären Versandkosten), soweit der Kunde nicht Vorauszahlung
geleistet hat.
- Der Verbraucher hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Die Geltendmachung
eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig aus Umständen, die aus
derselben Lieferung herrühren.
Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist die Ausübung eines Leistungsverweigerungsrechts
oder eines Zurückbehaltungssrechts seitens unserer Unternehmer-Kunden ausgeschlossen.
- Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Einlösung
angenommen. Hieraus entstandene Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
- Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche Verschlechterung
ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistung
von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung
abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätigbleiben
unserer Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz
zu verlangen.
§ 4
Gefahrübergang, Versand und Verpackung
- Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und
der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf
mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
- Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder
der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst
mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über.
- Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
- Im Falle des Zukaufs durch uns hat der Verkäufer die Verpackung ordnungsgemäß und
sorgfältig auszuführen. Offene Wagenladungen sind abzudecken. Die einzelnen
Lieferpositionen sind deutlich zu kennzeichnen.
- Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten
unserer Kunden abgeschlossen.
- Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Mehrwegverpackungen (z.B.
Gitterboxen, Baumschulpaletten) bleiben unser Eigentum und müssen auf Kosten unseres
Kunden zurückgeführt werden.
- Verpackungs- und Transportkosten sowie Rollgelder können nachberechnet werden.
- Eine Anlieferung per LKW kann nur über frei befahrbare Straßen erfolgen.
§ 5
Lieferpflichten
- Im Falle von Wetterkatastrophen, wie z.B. Dürre, Frost oder Hagel oder anderen
unvorhergesehenen und unverschuldeten Umständen wie z.B. Seuchen, Streik, Aussperrung,
Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen
oder behördliche Eingriffe, verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer der
Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich, so
werden wir von der Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz
nicht geltend machen.
- Feste Liefertermine sind für uns lediglich bei schriftlicher Bestätigung
bindend.
- Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.
§ 6
Maße und Muster
- Sämtliche Maße sind Cirka-Maße. Abweichungen in einer Größenordnung
von 10 % nach oben oder unten sind zulässig.
- Muster und Bilddarstellungen zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf.
Es müssen nicht sämtliche Pflanzen wie das Muster ausfallen.
§ 7
Eigentumsvorbehalt
- Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis
zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur
vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung
einschließlich Nebenforderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen,
wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der
Saldo gezogen und anerkannt wurde.
- Unser Eigentum an der Vorbehaltsware geht nicht dadurch verloren, dass der Unternehmer
als Käufer die gelieferten Pflanzen bis zur Weiterveräußerung auf seinem
oder fremden Grundstück einschlägt oder einpflanzt. Die Vorbehaltsware ist
von übrigen Pflanzen getrennt zu lagern, einzuschlagen oder einzupflanzen und
dabei so zu kennzeichnen, dass sie als von uns kommend erkennbar ist.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich pfleglich zu behandeln.
Hierzu gehören insbesondere richtige Lagerung, Pflanzung, Düngung und Bewässerung.
- Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle
einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware
unverzüglich mitzuteilen unter Angabe von Namen und Anschrift des Pfändungsgläubigers.
Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich
anzuzeigen.
- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug
oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
- Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern.
Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen einschließlich
aller Nebenrechte und einschließlich etwaiger Saldoforderungen tritt der Unternehmer
hiermit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer
zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst
einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt
und in Zahlungsverzug gerät.
- Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und
im Auftrag für uns. Erfolgt eine Vermischung mit uns nicht gehörender Ware,
so erwerben wir an der vermischten Ware das Miteigentum im Verhältnis zum
Wert der von uns gelieferten Ware zu der sonstigen Ware.
§ 8
Garantie und Gewährleistung
- Eine Garantie für das Anwachsen der Pflanzen wird nicht übernommen. Verlangt
der Kunde ausdrücklich eine Anwachsgarantie, so kann hierfür ein gesonderter
Betrag in Rechnung gestellt werden. Eine gewährte Anwachsgarantie erstreckt sich
auf die Dauer von einem Jahr ab Auslieferung und setzt voraus, dass der Kunde den Pflanzen
die für diese Pflanzenart richtige Behandlung hat zuteil werden lassen. Hierzu
gehören insbesondere die richtige Pflanztiefe, Düngung und Bewässerung.
Fälle höherer Gewalt, insbesondere Dürre, Frost, Schädlingsbefall
etc. sind von der Garantie nicht umfaßt. Bei der Anwachsgarantie handelt es sich
nicht um eine Garantie im Rechtssinne.
- Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen übernommen.
Bei Obstgehölzen wird die Gewähr für Echtheit der Sorten und der geforderten
Unterlagen bis zum Ablauf des fünften Jahres vom Tage der Auslieferung an übernommen.
Die Gewähr für Beerenobst, Rosen und andere Gehölzen läuft nur bis
zum Ablauf des zweiten Jahres vom Tage der Auslieferung an. Für Sortenechtheit
der Nachzucht wird keine Garantie übernommen. Bei Veredlungsunterlagen und Jungpflanzen übernehmen
wir Gewähr für die Echtheit der gelieferten Sorten nur bis zum Ablauf eines
Jahres ab dem Tage der Lieferung.
- Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst
nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt,
die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile
für den Verbraucher bleibt.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des
Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht
zu.
- Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von
8 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung
des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt,
zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche
Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist
ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterläßt der Verbraucher diese
Unterrichtung, erlöschen Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung
des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft
den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Prospektaussagen zum
Kauf der Sache bewogen, trifft ihn insoweit die Beweislast.
Ist eine lebende Pflanze Kaufsache, hat der Verbraucher im Falle des Absterbens, des
Befalls mit Schädlingen oder einer anderweitigen Erkrankung der Pflanze die Beweislast
dafür, dass diese Tatbestände nicht auf unsachgemäße Behandlung
der Pflanze nach deren Übergabe zurückzuführen ist.
- Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung
den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen
des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt
die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt
sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt
nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
- Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung
der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab
Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig
angezeigt hat (Ziffer 6 dieser Bestimmung).
- Der Kauf von patentrechtlich und sortenschutzrechtlich geschützten Rosensorten
sowie solcher, deren Namen warenzeichenrechtlich geschützt sind, verpflichtet den
Unternehmer als Käufer dazu, die Sorten ausschließlich mit den Originaletiketten
weiterzuverkaufen, die mit den Pflanzen mitgeliefert wurden, sowie die erworbenen Rosenpflanzen
oder Teile hiervon nicht zur Vermehrung zu benutzen und jeden Verkauf solcher Rosenpflanzen
im Ausland zu unterlassen. Der Unternehmer als Käufer verpflichtet sich, in den
Fällen der Weiterveräußerung diese Maßnahme auch seinen Käufern
gegenüber aufzuerlegen.
§ 9
Haftungsbeschränkungen
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung
auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten nicht.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden
aus Produkthaftung. Weiterhin gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren
Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Kunden.
- Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem
Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar
ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder
bei Verlust des Lebens des Kunden.
§ 10
Widerrufs- und Rückgaberecht
Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel
- Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluß des Vertrages gerichtete
Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen, es
sei denn, es handelt sich bei der Ware um lebende Pflanzen. Der Widerruf muß keine
Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber
dem Verkäufer zu erklären; Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet,
wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt
bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu € 40 der Verbraucher,
es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem
Bestellwert über € 40 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung
nicht zu tragen.
Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme
der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig
und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung
hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft
werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
§ 11
Schlußbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts
finden keine Anwendung.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden,
deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
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